1. Geltungsbereich

Sämtliche Dienstleistungen des SVSLB unterliegen vollumfänglich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), insofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert oder ergänzt werden. Die AGB bilden integrierenden Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit den Mitgliedern. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen von den Mitgliedern als angenommen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der AGB. Der SVSLB behält sich das Recht vor, die AGBs ohne gesonderte Ankündigung zu ändern. Änderungen werden jeweils aktuell auf der Webseite aufgeschaltet.

2. Zahlungsbedingungen

Die Mitgliederbeiträge sind zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung.

3. Vertraulichkeit

Der SVSLB verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der MItglieder, auch nach der Beendigung des Vertrages, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

4. Copyright

Die Internetseiten, die elektronischen Newsletter, elektronischen oder gedruckten Kataloge des SVSLB, ihre Struktur und sämtliche darin enthaltenen Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie alle zur Funktionalität dieser Webseiten eingesetzten Komponenten unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrecht des SVSLB, soweit nicht anders deklariert. Ohne schriftliche Zustimmung durch den SVSLB dürfen diese weder heruntergeladen bzw. kopiert, noch vervielfältigt werden, auch nicht Auszugsweise. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Webseiten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen und erwirbt im Übrigen keinerlei Rechte an den Inhalten, Texten, Bildern, Daten und Programmen. Alle dargestellten Fremd-Logos und -Bilder sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber.

5. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des SVSLB unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cham, der Sitz der des SVSLB ist indessen berechtigt, die Mitglieder beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes zu belangen.