Verbands-News Mai 2022
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12. Januar 2023Verbands-News August 2022
Good News
Liebe L&B-Drückerfreundinnen und -freunde
»Gut Ding will Weile haben« - der längst fällige Newsletter ist Tatsache. Wir wollen euch mit diesem Schreiben über den aktuellen Stand unserer Arbeiten und Fortschritte informieren.
In den letzten Wochen hatten wir diverse Verhandlungssitzungen und Koordinationsgespräche – speziell mit der Stiftung ASCA. Wir mussten diverse Dokumente wiederholt anpassen und überarbeiten. Wir dürfen nun mit Stolz sagen, dass sich das alles gelohnt hat und wir bei der Stiftung ASCA als Zusatzmethode aufgenommen wurden.
Wir werden euch jetzt in den folgenden Abschnitten detailliert über die Einzelheiten informieren.
Definitive Aufnahme bei der Stiftung ASCA als Zusatzmethode und als akkreditierte Schule
Die Schmerz- und Bewegungstherapie nach Liebscher & Bracht ist nun definitiv als Zusatzmethode bei der Stiftung ASCA aufgenommen und wird unter der Nummer 245 als L-Methode im Register geführt. L-Methodenkategorie heisst, dass zurzeit nur bereits ausgebildete Manualtherapeut*innen registriert werden können: Naturheilpraktiker, Pflegefachpersonen, Masseure, Physiotherapeuten, Ärzte und KomplementärTherapeuten KT mit manueller Fachrichtung (hier anklicken).
Der Verband SVSLB wurde zudem als akkreditierte Schule (Stufe 2) anerkannt. Die Prüfungskommission (Christian Gut, Mirco D’Angelo, Paul Hörter) im Verband ist für die Überprüfung und Kontrolle der vollständigen Erfüllung aller Aufnahmekriterien verantwortlich. Der Verband stellt die Lehrgangsbestätigungen und Diplome für die jeweiligen Therapeutinnen und Therapeuten aus, welche dann bei der Stiftung ASCA eingereicht werden können. Die Stiftung wird per 1. Januar 2023 ein Register aller aufgenommener Therapeut*innen führen.
Wir sind bestrebt in Zukunft bei der Stiftung ASCA und bei der EMR als Vollmethode aufgenommen zu werden. Diese Aufnahmeverfahren sind jedoch aufwendiger und brauchen seine Zeit. Als anerkannte Vollmethode hätte dann jede Person die Möglichkeit den vollständigen Ausbildungslehrgang zu absolvieren und nach erfolgreichem Abschluss als anerkannte/anerkannter Therapeut*in bei den Krankenkassen aufgenommen zu werden.
Weil wir immer wieder darauf angesprochen werden, möchten wir hier etwas für alle klarstellen: Die medizinischen Grundlagen (inkl. methodenübergreifenden Kompetenzen) werden zwar im unterschiedlichen Umfang gefordert, müssen jedoch von jeder/jedem ASCA- sowie EMR-anerkannten Therapeut*in absolviert werden. Dies sind Vorgaben im schweizerischen Bildungswesen der Komplementär- und Alternativmedizin und haben daher nichts mit der methodenspezifischen Ausbildung von Liebscher & Bracht zu tun. Diesen Aufwand und die Kosten müssen also alle Therapeuten*innen in der Schweiz mit Krankenkassenanerkennung einmal auf sich nehmen.
Für die Schmerz- und Bewegungstherapie nach Liebscher & Bracht werden zukünftig für die Anerkennung die Grundlagenausbildung mit mindestens 340 Lernstunden gefordert, darin enthalten sind die medizinischen Grundlagen, die sozialwissenschaftlichen Grundlagen und die allgemeinen Grundlagen. Für ein Äquivalenzverfahren ist allein die zuständige Registrationsstelle (ASCA, EMR) zuständig.
Äquivalenz und Aufschulung zur ASCA-Anerkennung für ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten
Vollständig ausgebildete Liebscher & Bracht Therapeut*innen (siehe Dokument Äquivalenz u. Aufschulung), können per sofort das Curricula Vita und die geforderten Dokumente einreichen (wenn möglich elektronisch als PDF). Sobald die Gebühr von CHF 150.- (Aufwand Prüfungskommission) einbezahlt wurde, wird ein Kommissionsmitglied die Unterlagen inkl. Praktikumsberichte überprüfen. Sind alle Auflagen erfüllt, wird die jeweilige Person zur praktischen Abschlussprüfung eingeladen. Nach Einzahlung der Prüfungsgebühren von CHF 350.- wird ein Prüfungstermin mit einem SVSLB- Prüfungsexperten vereinbart.
Nach erfolgreicher praktischer Abschlussprüfung bekommt die jeweilige Therapeutin oder der jeweilige Therapeut vom Verband SVSLB eine vollständige Lehrgangsbestätigung und ein Diplom ausgestellt. Nur diese Dokumente müssen anschliessend bei der Stiftung ASCA für die Registrierung als Therapeut*in eingereicht werden.
Wichtig: Eine direkte Bewerbung bei der Stiftung ASCA ist nicht erwünscht, da für die Überprüfung aller Aufnahmekriterien der Verband SVSLB als akkreditierte Schule verantwortlich ist.
Wichtig: Die Aufnahmekriterien sind nicht verhandelbar und müssen von jeder Bewerberin und von jedem Bewerber vollständig erfüllt werden. Diese Vorgaben wurden nach Verhandlungen direkt mit der Stiftung ASCA festgelegt. Wir bitten euch alle uns hierbei die Arbeit zu erleichtern, weil wir wirklich keinen Spielraum haben.
Wegleitung zur Ausbildung als Schmerz- und Bewegungstherapeut*in nach Liebscher & Bracht – Zusatzqualifikation ASCA
Alle Personen, welche noch keine oder keine vollständige Ausbildung zum Schmerz- und Bewegungstherapeut*in absolviert haben, können der Wegleitung (siehe Homepage) entnehmen, wie der Ablauf und die Vorgaben bis zur anerkannten Therapeutin / zum anerkannten Therapeuten bei der Stiftung ASCA sind. Wie bereits erwähnt, können nur die oben erwähnten, bereits anerkannten Manualtherapeut*innen eine Zusatzqualifikation zur/zum Schmerz- und Bewegungstherapeut*in erlangen.
Nach vollständigem Erfüllen des gesamten Ausbildungslehrgangs, kann das Curricula Vita mit allen geforderten Dokumenten beim Verband SVSLB eingereicht werden. Danach läuft das gleiche Aufnahmeverfahren ab, wie diese im oberen Abschnitt Äquivalenz und Aufschulung beschrieben wird. Die Vorgaben in der Wegleitung sind ebenfalls nicht verhandelbar.
Downloads auf der Verbands-Homepage
Alle aktuellen Dokumente inklusiv Vorlageblätter (hier anklicken), können per sofort auf unserer Homepage heruntergeladen und benutzt werden. Wir empfehlen euch alle Unterlagen einmal anzuschauen und durchzulesen.
Gesuch bei allen Partnerversicherungen der Stiftung ASCA
Am 31. Juli 2022 haben wir offiziell alle Partnerversicherungen (hier anklicken) der Stiftung ASCA elektronisch sowie per Post angeschrieben und uns um Aufnahme der Schmerz- und Bewegungstherapie nach Liebscher & Bracht in ihrer Kasse beworben. Wir haben bereits einige positive und negative Rückmeldung bekommen. Mit vielen Kassen sind wir noch in Verhandlung. Wir sind guter Hoffnung, dass wir auf Januar 2023 bei einigen Kassen neu auf der Methodenliste aufgenommen werden können. Wir werden euch zum gegebenen Zeitpunkt informieren.
Wichtig: Wir können auf die jeweiligen Kassen einen gewissen Druck ausüben, wenn regelmässig von vielen Patient*innen (Kund*innen) schriftlich angefragt wird, warum diese effiziente neue Schmerzbehandlungsmethode noch nicht bei ihnen anerkannt ist. ASCA hat uns diese Vorgehensweise empfohlen. Darum rufen wir euch auf, zukünftig alle zufriedenen Patient*innen zu bitten, eine kurze schriftlich Anfrage um Zahlung mit kurzer Schilderung des Behandlungserfolges an ihre eigene Krankenkasse zu senden.
Stellenangebot
Die Ins Zentrum GmbH sucht derzeit Verstärkung im Team. Für weitere Informationen siehe https://www.ins-zentrum.ch/jobs/.
Wir wünschen euch allen noch eine schöne restliche Sommerzeit. Zudem danken wir euch für eure treue Unterstützung als Verbandsmitglieder. Es ist wichtig eine Basis zu haben, welche unsere Ziele unterstützt. 😉
Sonnige Grüsse,
Christian Gut und Mirco D‘Angelo